14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

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14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon r4iden » Di 30 Jun, 2015 11:42

Hallo,

weiß jemand ob man bei UPC innerhalb von 14 Tagen von seinem Vertrag zurücktreten kann, wenn man im UPC Online-Shop ein Internet-Produkt bestellt hat? Würde mich interessieren, bei Drei, A1 und Co. hat man zumindest die Möglichkeit.
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon pc_net » Di 30 Jun, 2015 14:56

bei online-verträgen gilt das rücktrittsrecht grundsätzlich, also auch für UPC ...
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 32410.html

zu beachten ist allerdings, dass
*) bei leistungserbringung vor ende der rücktrittsfrist kein rücktrittsrecht mehr besteht, wenn der kunde ausdrücklich auf vertragserfüllung vor ende der rücktrittsfrist bestanden hat
*) bei teilweiser leistungserbringung vor ende der rücktrittsfrist ein anteiliger betrag zu bezahlen ist
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 01406.html
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon Ultimate_Weapon » Di 30 Jun, 2015 17:35

pc_net hat geschrieben:bei online-verträgen gilt das rücktrittsrecht grundsätzlich, also auch für UPC ...
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 32410.html

zu beachten ist allerdings, dass
*) bei leistungserbringung vor ende der rücktrittsfrist kein rücktrittsrecht mehr besteht, wenn der kunde ausdrücklich auf vertragserfüllung vor ende der rücktrittsfrist bestanden hat
*) bei teilweiser leistungserbringung vor ende der rücktrittsfrist ein anteiliger betrag zu bezahlen ist
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 01406.html


Das ist denke ich ein Irrtum.

Meiner Meinung nach besteht kein Ruecktrittsrecht weil der Verbraucher selbst die geschaeftliche Verbindung mit UPC angebahnt hat.

Siehe:
http://www.jusline.at/3_KSchG.html

Code: Alles auswählen
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,


Leider informiert UPC ueber die Ruecktrittsrechte erst im Zuge des Bestellvorganges:
http://www.upc.at/pdf/agb/allgemein/AGB_KABEL.pdf (3 - Rücktritt vom Vertrag, Rücktrittsfolgen)

Ein Beispiel der AGB eines anderen ISP:
http://www.wibs.at/agb/?part=#8

8.1 Nach §3 KSchG hat ein Teilnehmer, der Konsument ist, seine Vertragserklärung nicht in den von der GESELLSCHAFT für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben, so steht dem Teilnehmer das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu: der Teilnehmer kann von seinem Vertragsangebot bis zum Zustandekommen des Vertrags zurücktreten. Nach dem Zustandekommen des Vertrags kann der Teilnehmer innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Schriftstücks, frühestens aber mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Teilnehmer dieses Schriftstück der WIBS.AT mit einem Vermerk zurückgestellt, welcher anerkennen lässt, dass der Teilnehmer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht steht dem Teilnehmer nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der WIBS.AT selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen der WIBS.AT und dem Teilnehmer vorgegangen sind. WIBS.AT behält sich das Recht vor, bei unüblicher Nutzung des Netzes, die zu übertragende Datenmenge zu beschränken (fair use).
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon r4iden » Di 30 Jun, 2015 20:28

Wundert mich das es bei A1 geht und bei UPC nicht, dort kann man 14 Tage nach Herstellung zurücktreten, wenn man es im Online Shop bestellt hat. Werde mich jetzt bei UPC direkt informieren.
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon pc_net » Di 30 Jun, 2015 23:14

@Ultimate_Weapon
der irrtum ist auf deiner seite ;) ...

in jedem online shop stellt das unternehmen ein angebot, das der konsument im shop-system mit der bestellung annimmt. die anbahnung erfolgt durch das angebot des unternehmens ...

nach deiner interpretation wäre ja somit jedwede gesetzliche regelung für rücktritte im fernabsatz bei nutzung eines online-shops durch den konsumenten hinfällig/unnötig ...

eine tatsächliche anbahnung durch den konsumenten wäre das aufsuchen eines realen lokals durch den kunden. hier geht der gesetzgeber davon aus, das sowohl alle vertragsdetails komplett besprochen/vereinbart wurden und dass auch die identität eindeutig festgestellt wurde ...
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon Ultimate_Weapon » Mi 01 Jul, 2015 13:37

pc_net hat geschrieben:@Ultimate_Weapon
der irrtum ist auf deiner seite ;) ...


Danke fuer die Aufklaerung. :ok:

Code: Alles auswählen
Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt.


Das heißt, da es sich hier um keine Ware handelt, dass die Frist fuer das Ruecktrittsrecht mit Ausfolge der Vertragsurkunde zum laufen beginnt und es eventuell effektiv, nach testen der Leitung, gar kein Ruecktrittsrecht geben kann wenn die Vertragsurkunde sofort ausgefolgt wird aber die Installation erst nach verstreichen der Frist erfolgt?

Kann die Vertragsurkunde auch per email ausgefolgt werden?
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon jutta » Mi 01 Jul, 2015 14:03

Ultimate_Weapon hat geschrieben:Das heißt, da es sich hier um keine Ware handelt, dass die Frist fuer das Ruecktrittsrecht mit Ausfolge der Vertragsurkunde zum laufen beginnt und es eventuell effektiv, nach testen der Leitung, gar kein Ruecktrittsrecht geben kann wenn die Vertragsurkunde sofort ausgefolgt wird aber die Installation erst nach verstreichen der Frist erfolgt?

Kann die Vertragsurkunde auch per email ausgefolgt werden?


das sind 2 verschiedene paar schuhe!

das rücktrittsrecht lt. fernabsatzgesetz (im kschg) ist dafür da, dass man es sich noch einmal überlegen kann, wenn man allzu schnell auf den "bestellen" button geklickt hat. und nach meinem wissensstand ist die frist in österreich noch immer 7 tage. (in deutschland 14 tage).

wenn du mit der gelieferten leistung nicht zufrieden bist, dann ist das kein fall des rücktritts nach kschg, sondern ein fall der gewährleistung. da musst du das problem zunächst melden und dem anbieter die möglichkeit zur verbesserung geben. wenn das (mehrfach) nicht klappt, kannst du zurücktreten. allerdings gilt die leistung als erbracht, wenn die vertraglich vereinbarte mindestbandbreite geliefert wird, also lies die die produktbeschreibung genau durch.

und ja, die urkunde kann per e-mail ausgefolgt werden (sonst wären viele online-geschäfte ja unmöglich).
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon r4iden » Mi 01 Jul, 2015 14:07

Danke für die vielen Antworten aber kann ich nun innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten wenn ich möchte? Will auf Nummer sicher gehen falls was sein sollte :)
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon Ultimate_Weapon » Mi 01 Jul, 2015 14:56

Laut § 3 KSchG sind es 14 Tage (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2015):
http://www.jusline.at/3_KSchG.html

(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.


@jutta
Warum kann § 3 KSchG nicht verwendet werden? Sogar ein anderer ISP(wibs.at) bezieht sich auf § 3 KSchG.

@r4iden
Nach meinem momentan Verstaendnis nach 3 moegliche Szenarien:

Wenn jutta recht hat dann wird ein Ruecktritt wohl praktisch unmoeglich sein weil die vertragliche Leistung von UPC praktisch garantiert erbracht wird.

Wenn jutta sich irrt dann wird ein Ruecktritt auch praktisch unmoeglich sein wenn UPC dir sofort die Vertragsurkunde ausstellt(zb. via email) und erst nach den 14 Tagen die Installation durchfuehrt.

Wenn jutta sich irrt und UPC dir die Vertragsurkunde erst mit Installation der Leitung bereitstellt dann hast du wohl 14 Tage Ruecktrittsrecht.
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon Gorbag » Mi 01 Jul, 2015 16:05

Ultimate_Weapon hat geschrieben:Wenn jutta sich irrt

jutta ist Juristin...
Ich hasse Leute, die mitten im Satz
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon r4iden » Mi 01 Jul, 2015 17:21

Danke für die vielen Antworten, werde mal bei upc fragen und sage euch Bescheid.
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon jutta » Do 02 Jul, 2015 09:00

ok, man soll gesetze nicht aus dem gedächtnis zitieren. hat sich letztes jahr geändert.

also: jetzt gibt es auch in österreich eine 14 tages-frist (die aber nicht für alle fälle des kschg gilt, siehe zb § 3a). und, in diesem fall wichtiger: "Verträge[n], die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen" sind lt. § 3 abs. 2 zif. 4 ausdrücklich vom rücktrittsrecht des § 3 kschg ausgenommen.

einschlägig ist jetzt dieses gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 62350.html

für uns hier interessant vor allem

§ 10. Hat ein Fernabsatzvertrag ... eine Dienstleistung, ... zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss der Unternehmer den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger – zu erklären.

lt. § 11 beträgt die rücktrittsfrist 14 tage und beginnt bei dienstleistungen mit abschluss des vertrags.

die rücktrittserklärung ist an keine form gebunden (§ 13)

tritt der verbraucher vom vertrag zurück, nachdem der dienstleister vereinbarungsgemäß (§ 10) mit der erfüllung begonnen hat, so muss er für die bis zum rücktritt erbrachten leistungen einen verhältnismäßigen betrag bezahlen. (§ 16)

praktisch bedeutet das, dass ein dienstleister mit der vertragserfüllung sicher nicht vor ablauf der rücktrittsfrist beginnen wird, wenn damit aufwendige installationskosten verbunden sind, von denen er im fall des rücktritts nur 1/24 oder ein 1/48 zurück kriegt.

das ganze ändert allerdings nichts daran, dass bei schlechterfüllung immer noch die regeln der gewährleistung anzuwenden sind. rücktritt nach kschg hat den praktischen vorteil, dass ich als konsumentin keinen grund für den rücktritt angeben muss. ich brauche mit dem provider daher auch nicht diskutieren, ob die bandbreite im rahmen der technischen gegebenheiten noch akzeptabel ist. wenn ich gewährleistung geltend mache, muss ich hingegen einen grund angeben, der vor gericht auch hält. dafür habe ich andererseits viel längere fristen.
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon kleinem » Do 02 Jul, 2015 10:25

Mein (pragmatischer) Vorschlag wäre, schließe einen normalen Vertrag ohne Bindung ab (wenn möglich) und wenn du nicht zufrieden bist kündigst du ganz normal innerhalb von 2 oder 3 Monaten.

Du bekommst dann halt keinen Bonus wie im Falle einer Bindung, aber es gibt halt nix geschenkt..
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon r4iden » Do 02 Jul, 2015 14:37

@kleinem

Das gibt es schon lange nicht mehr, ohne Bonus sind es trotzdem mindestens 12 Monate, deswegen möchte ich es ja eigentlich wissen. Ich habe schon eine Anfrage bei UPC am Laufen, werde euch Bescheid geben ob man notfalls zurücktreten kann.
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Re: 14 Tage-Rücktrittsrecht (UPC)

Beitragvon Ultimate_Weapon » Do 02 Jul, 2015 15:04

@jutta
Danke fuer die ausfuehrliche super Aerklaerung! :ok:
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