Sehr geehrtes UPC-Team,
aufgrund der aktuellen Preiserhöhung kündige ich meinen Vertrag mit der Nummer XXX außerordentlich. Mit meiner Kündigung beziehen ich mich auf §25 Punkt 3 des Telekommunikationsgesetztes:
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Per Mail so eine Info zu versenden ist sowieso so eine Sache, wie will UPC den Erhalt nachweisen?
Im Streitfall kommt UPC in Beweisnotstand dass sie die notwendige Info tatsächlich zugestellt haben.
WaJoWi hat geschrieben:Trotzdem wäre die rechtliche Grundlage dabei interessant. Mails können in den Spam-Ordner wandern oder Adressen sind tot. Im Streitfall kommt UPC in Beweisnotstand dass sie die notwendige Info tatsächlich zugestellt haben.
5.7 Wenn Sie uns über die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse,
die Sie uns entweder bei Vertragsabschluss oder in wei-
terer Folge während des aufrechten Vertragsverhältnisses
zum Empfang von vertragsrelevanter Korrespondenz
oder zum Empfang von Rechnungen mitgeteilt haben,
nicht informieren und uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse
nicht bekannt ist, dann gelten Mitteilungen von uns in der
Form von E-Mail-Sendungen auch dann, wenn sie Ihnen
tatsächlich nicht zugegangen sind, dennoch als Ihnen
zugegangen, wenn wir diese Mitteilungen an die von
Ihnen zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, die Sie
uns zum Empfang von vertragsrelevanter Kommunikation
oder zum Empfang von Rechnungen mitgeteilt haben,
versendet haben und die E-Mail unter gewöhnlichen
Umständen abrufbar ist.
5.8 Wichtig: Wir können Ihnen rechtlich bedeutsame
Mitteilungen / vertragsrelevante Korrespondenz auch
per E-Mail an jene E-Mail Adresse senden, die Sie
uns entweder bei Vertragsabschluss oder in weiterer
Folge während des aufrechten Vertragsverhältnisses zum
Empfang von vertragsrelevanter Korrespondenz zuletzt
mitgeteilt haben.
Wir weisen Sie im Zuge Ihrer Bestellung nochmals darauf
hin. Ihre bei uns für die Abwicklung vertragsrelevanter
Korrespondenz gespeicherte E-Mail Adresse können Sie
jederzeit bei uns in Erfahrung bringen oder uns deren
Änderung bekannt geben (siehe Punkt 5.3., Punkt 5.5.).
Diese Regelung gilt nicht für die Zustellung von
Rechnungen; für die Zustellung von Rechnungen gilt
Punkt 14.5.
5.9 Wichtig: Wir machen Sie dabei darauf aufmerksam,
dass vertragsrelevante Mitteilungen Reaktionsfristen
auslösen können, bei deren Nichtbeachtung Ihnen
finanzielle Nachteile (z.B. Wirksamwerden einer
Vertragsänderung infolge Nichtkündigung bis zum
Wirksamwerden der Änderungen) entstehen können.
Sie sind daher verpflichtet, die uns von Ihnen zum
Empfang von vertragsrelevanter Korrespondenz mit-
geteilte E-Mail Adresse in einem solchem Zustand
zu halten, dass E-Mails auch abgerufen werden kön-
nen. Wir empfehlen Ihnen daher, den E-Mail-Account
regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, abzuru-
fen, um einer Versäumnis in Bezug auf Zahlungs- und
Reaktionsfristen vorzubeugen.
Elbart hat geschrieben:Ich weiß nicht, inwiefern das rechtlich gedeckt ist, aber in den AGB steht folgendes:
Elbart hat geschrieben:Meinst das
terminus hat geschrieben:Hmm, mir stellt sich halt die Frage nach einer brauchbaren Alternative in Graz
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